Kurze Antwort
Wie hoch ist die Gerichtsgebühr für eine Klage in Bulgarien?
Die staatliche Gebühr für eine Klage auf Zahlung beträgt 4 % des Streitwerts, mindestens jedoch 25,56 € (Art. 1 des Tarifs der staatlichen Gebühren nach der bulgarischen Zivilprozessordnung ГПК). Für den Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls beträgt die Gebühr 2 %, mindestens 12,78 € (Art. 12). Bei einer Klage über 10.000 € sind das 400 €, beim Zahlungsbefehl 200 €. Für die Berufung zahlen Sie die Hälfte der erstinstanzlichen Gebühr.
| Gebühr für den Zahlungsbefehl (2 %) | — |
|---|---|
| Gebühr für die Klageschrift (4 %) | — |
| Nachzahlung bis zur Klagegebühr nach Art. 422 ГПК | — |
| Gebühr für die Prüfung des Rechtsmittels (50 %) | — |
| Gebühr bei Einreichung der Kassationsbeschwerde | — |
| Staatliche Gebühren insgesamt | — |
Arbeitnehmer zahlen in arbeitsrechtlichen Verfahren keine staatlichen Gebühren und Verfahrenskosten (Art. 359 Arbeitsgesetzbuch).
Der Betrag ist ein Richtwert. Gewinnen Sie das Verfahren, verurteilt das Gericht die Gegenseite in der Regel, Ihnen Gebühren und Kosten im Verhältnis zum zugesprochenen Teil der Klage zu erstatten.
Der Rechner liefert einen Richtwert nach dem Tarif der staatlichen Gebühren, die von den Gerichten nach der ГПК erhoben werden (in der Fassung Staatsanzeiger Nr. 18/2026), für Geldforderungen. Nicht enthalten sind Anwaltshonorar, Gebühren des Gerichtsvollziehers sowie Kosten für Sachverständige und Zeugen. Die genaue Gebühr bestimmt das Gericht. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung.
Wie wird die Gerichtsgebühr berechnet?
Bei Geldforderungen ist die Gebühr proportional – ein Prozentsatz des Streitwerts, also des Betrags, den Sie fordern. Der Tarif legt außerdem einen Mindestbetrag fest. Die Gebühr wird im Voraus gezahlt: Das Gericht befasst sich mit der Klage oder dem Rechtsmittel erst, wenn sie entrichtet ist.
- Klageschrift: 4 % des Streitwerts, mindestens 25,56 € (Art. 1 des Tarifs).
- Antrag auf Zahlungsbefehl nach Art. 410 oder Art. 417 ГПК: 2 % des Betrags, mindestens 12,78 € (Art. 12).
- Klage nach Art. 422 ГПК nach Widerspruch des Schuldners: Nachgezahlt wird die Differenz zwischen der Gebühr für den Zahlungsbefehl und der Gebühr für das Klageverfahren (Art. 415 Abs. 4 ГПК).
- Berufung: 50 % der erstinstanzlichen Gebühr, berechnet auf den angefochtenen Betrag (Art. 18 Abs. 1).
- Kassationsbeschwerde: 15,34 € für die Entscheidung über die Zulassung, zahlbar bei Einreichung, und weitere 50 % der erstinstanzlichen Gebühr, wenn die Beschwerde zur Prüfung zugelassen wird (Art. 18 Abs. 2).
Nicht vermögensrechtliche Klagen und andere Gebühren
Manche Klagen haben keinen Geldwert; für sie sieht der Tarif feste Gebühren vor. Der Rechner berücksichtigt sie nicht, hier die ungefähren Beträge:
- Scheidungsklage: 12,78 € bei Einreichung und bis zu 25,56 € bei Erlass des Urteils.
- Einvernehmliche Scheidung: bis zu 20,45 €.
- Andere nicht vermögensrechtliche Klagen: 15,34 € bis 40,90 € je nach Art der Klage.
- Gerichtliche Teilung: 4 % des Werts der Anteile, bei einem Vergleich vor dem Teilungsprotokoll 2 % (Art. 8 des Tarifs).
- Anwaltshonorar und Gebühren des Gerichtsvollziehers sind keine staatlichen Gebühren und in der Berechnung nicht enthalten.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Gerichtsgebühr?
Die Gebühr zahlt im Voraus die Partei, die die Klage, den Antrag oder das Rechtsmittel einreicht. Gewinnen Sie, verurteilt das Gericht die unterlegene Partei in der Regel, Ihnen Gebühren und Anwaltskosten im Verhältnis zum zugesprochenen Teil der Klage zu erstatten (Art. 78 ГПК).
Warum zahlt man bei der Klage nach Art. 422 ГПК nur die Differenz?
Weil die für den Zahlungsbefehl gezahlte Gebühr von 2 % angerechnet wird. Nach dem Widerspruch des Schuldners zahlen Sie nur die Differenz bis zur Gebühr für das Klageverfahren (4 %) nach. Insgesamt zahlen Sie damit dieselbe Gebühr, als hätten Sie sofort geklagt.
Zahlt ein Arbeitnehmer in einem arbeitsrechtlichen Verfahren Gebühren?
Nein. Arbeitnehmer zahlen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten keine staatlichen Gebühren und Verfahrenskosten (Art. 359 Arbeitsgesetzbuch). Der Arbeitgeber zahlt die Gebühren nach den allgemeinen Regeln.
Kann ich von der Gerichtsgebühr befreit werden, wenn ich sie mir nicht leisten kann?
Das ist möglich. Eine natürliche Person ohne ausreichende Mittel kann beim Gericht die Befreiung von den Gebühren beantragen (Art. 83 Abs. 2 ГПК). Das Gericht prüft Einkommen, Vermögen, Familienstand und Gesundheitszustand, eine Befreiung ist daher nicht garantiert.
Welche Kosten sind im Rechner nicht enthalten?
Anwaltshonorar, Gebühren des Gerichtsvollziehers, Vorschüsse für Sachverständige und Zeugen sowie Kosten für Übersetzungen und Zustellungen ins Ausland. Sie hängen vom konkreten Verfahren ab, und wir besprechen sie vorab mit Ihnen.
Wenn Sie im Ausland leben oder nicht bulgarischer Staatsbürger sind
Viele Verfahren vor bulgarischen Gerichten führen Ausländer mit einer Forderung oder einem Rechtsstreit in Bulgarien sowie Menschen, die außerhalb des Landes leben. Das ist in diesen Fällen für Gebühren und Kosten wichtig.
Ich lebe außerhalb Bulgariens. Wie zahle ich die Gerichtsgebühr?
Die Gebühr wird per Banküberweisung auf das Konto des zuständigen Gerichts gezahlt, auch aus dem Ausland. Der Zahlungsnachweis wird der Klage oder dem Rechtsmittel beigefügt. Haben Sie einen Anwalt in Bulgarien, kann er die Gebühr für Sie einzahlen.
Ich bin Ausländer. Zahle ich höhere Gebühren als bulgarische Staatsbürger?
Nein. Der Tarif gilt für alle Parteien gleich, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Zusätzliche Kosten können für die Übersetzung von Unterlagen und die Zustellung ins Ausland anfallen.
Der Schuldner sitzt in einem anderen EU-Staat. Gibt es ein einfacheres Verfahren?
Für grenzüberschreitende Streitigkeiten in der EU gibt es das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis 5.000 €) und den Europäischen Zahlungsbefehl. Für sie gelten eigene Gebührenregeln, deshalb berechnet der Rechner sie nicht. Welches Verfahren passt, hängt von der Forderung und vom Staat des Schuldners ab.
Kann ich bei einem grenzüberschreitenden Streit in der EU Prozesskostenhilfe erhalten?
Nach der Richtlinie 2002/8/EG kann eine Person, die in einem EU-Staat lebt und in einem anderen ein Verfahren führt, in der Regel unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische Prozesskostenhilfe beantragen. Sie kann auch die Gerichtsgebühren abdecken. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, hängt von Ihrem Einkommen und den Umständen des Falls ab.
Ich habe ein Urteil eines ausländischen Gerichts. Muss es in Bulgarien anerkannt werden?
Urteile von Gerichten der EU-Staaten in Zivil- und Handelssachen werden in Bulgarien in der Regel ohne gesondertes Verfahren anerkannt und vollstreckt – das gilt auch für Urteile aus Deutschland und Österreich. Urteile aus Nicht-EU-Staaten müssen grundsätzlich vom Stadtgericht Sofia anerkannt werden, sofern kein internationaler Vertrag etwas anderes vorsieht. Auch die Anerkennung ist gebührenpflichtig.
Ich habe gewonnen, aber die unterlegene Partei lebt im Ausland. Bekomme ich meine Kosten erstattet?
Ein Urteil, das Ihnen Gebühren und Kosten zuspricht, kann auch im Ausland vollstreckt werden. Innerhalb der EU geschieht das in der Regel ohne gesondertes Verfahren, außerhalb der EU hängt es vom Recht des jeweiligen Staates und von internationalen Verträgen ab. Ob die Beitreibung realistisch ist, hängt auch vom Vermögen des Schuldners ab.
Was gilt für Urteile aus der Schweiz?
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, daher gelten die EU-Regeln über die Anerkennung nicht unmittelbar. Es können besondere Regeln aus internationalen Übereinkommen gelten, nach denen Urteile in der Regel ebenfalls anerkannt werden können. Welcher Weg im konkreten Fall der richtige ist, prüfen wir individuell.
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