Kurze Antwort
Wie wird ein Nachlass in Bulgarien nach dem Gesetz aufgeteilt?
Gibt es kein Testament, erben die Kinder zu gleichen Teilen, und der überlebende Ehegatte erhält einen Anteil in Höhe des Anteils jedes Kindes (Art. 5 und Art. 9 Erbgesetz). Ohne Kinder erhält der Ehegatte 1/2 (oder 2/3 bei einer Ehe von mehr als 10 Jahren), den Rest die Eltern oder, wenn keine Eltern leben, die Geschwister. Hinterlässt der Verstorbene nur einen Ehegatten, erbt dieser alles.
| Erbe | Gesetzlicher Erbteil | Betrag | Pflichtteil |
|---|---|---|---|
| Verfügbarer Teil (frei vererbbar) | — |
Geschwister haben keinen Pflichtteil. Den Pflichtteil des Ehegatten, wenn er neben Geschwistern erbt, sollten Sie im konkreten Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Hatten die Ehegatten gemeinsames Vermögen (eheliche Errungenschaftsgemeinschaft), erhält der überlebende Ehegatte zunächst seine eigene Hälfte daran. Vererbt wird nur die Hälfte des Verstorbenen.
Der Rechner wendet die Regeln des bulgarischen Erbgesetzes (Закон за наследството, ЗН) auf die häufigsten Fälle an. Nicht erfasst sind die Eintrittserbfolge über mehr als eine Generation, Großeltern, entferntere Verwandte, Erbunwürdigkeit, Ausschlagung der Erbschaft und ausländisches anwendbares Recht. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung.
Wie funktioniert der Rechner?
Die gesetzlichen Erben werden nach Ordnungen berufen – eine nähere Ordnung schließt die entferntere aus. Kinder schließen Eltern und Geschwister aus; Eltern schließen Geschwister aus. Der überlebende Ehegatte erbt neben jeder Ordnung.
- Kinder: Sie erben zu gleichen Teilen, der Ehegatte erhält so viel wie ein Kind (Art. 5 und Art. 9 Abs. 1 Erbgesetz). Kinder aus verschiedenen Ehen und adoptierte Kinder erben gleichberechtigt.
- Keine Kinder: Der Ehegatte erhält 1/2, bei einer Ehe von mehr als 10 Jahren 2/3. Der Rest wird zwischen den Eltern aufgeteilt (Art. 6 und Art. 9 Abs. 2 Erbgesetz).
- Keine Kinder und keine Eltern: Den Rest erhalten die Geschwister. Halbgeschwister erhalten die Hälfte des Anteils vollbürtiger Geschwister.
- Keine Kinder, Eltern oder Geschwister: Der Ehegatte erbt alles (Art. 9 Abs. 3 Erbgesetz).
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist der Anteil, den das Gesetz Kindern, Ehegatten und Eltern garantiert, selbst wenn ein Testament oder Schenkungen vorliegen (Art. 28 und Art. 29 Erbgesetz). Der Rest ist der verfügbare Teil – er kann an jede beliebige Person vererbt oder verschenkt werden. Geschwister haben keinen Pflichtteil.
Verletzt ein Testament oder eine Schenkung den Pflichtteil, kann der Erbe gerichtlich deren Herabsetzung verlangen. Der Pflichtteil wird auf das gesamte Vermögen berechnet, dem die zu Lebzeiten gemachten Schenkungen hinzugerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel erbt der Ehegatte, wenn Kinder vorhanden sind?
Der Ehegatte erhält einen Anteil in Höhe des Anteils jedes Kindes. Bei zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder je 1/3, bei drei Kindern je 1/4.
Erben Kinder aus einer früheren Ehe?
Ja. Alle Kinder des Verstorbenen erben zu gleichen Teilen – aus allen Ehen, nichtehelich geborene und adoptierte. Ein neuer Ehegatte schmälert ihre Rechte nicht.
Erbt der nichteheliche Lebensgefährte in Bulgarien?
Nein. Das Zusammenleben ohne Ehe begründet kein gesetzliches Erbrecht, gleich wie lange es gedauert hat. Der Lebensgefährte kann nur durch Testament etwas erhalten, und zwar nur im Rahmen des verfügbaren Teils.
Kann ein Elternteil alles einem der Kinder vererben?
Nur im Rahmen des verfügbaren Teils. Die übrigen Kinder und der Ehegatte behalten ihren Pflichtteil und können die Herabsetzung des Testaments verlangen.
Was geschieht, wenn eines der Kinder vor dem Elternteil verstorben ist?
Seine Kinder – die Enkel des Verstorbenen – treten an seine Stelle und teilen sich zu gleichen Teilen den Anteil, den es erhalten hätte (Art. 10 Erbgesetz). Zählen Sie ein solches Kind im Rechner als ein Kind.
Wenn Sie im Ausland leben oder nicht bulgarischer Staatsbürger sind
Viele Erben leben außerhalb Bulgariens, etwa in Deutschland oder Österreich, und manche Verstorbene hatten ihren Lebensmittelpunkt im Ausland. Diese Regeln ändern sich dann.
Gelten diese Erbteile, wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat?
Nicht immer. Nach der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 gilt in der Regel das Recht des Staates, in dem der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte er zum Beispiel in Deutschland oder Österreich, gilt deutsches bzw. österreichisches Recht – auch für Immobilien in Bulgarien. Durch Testament kann er stattdessen das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
Kann ich eine Erbschaft in Bulgarien annehmen oder ausschlagen, ohne anzureisen?
Ja. Fast alle Schritte – Erbenbescheinigung, Auskünfte, Erbschaftsteuererklärung, Annahme unter Inventarvorbehalt, Ausschlagung, Verkauf einer Immobilie – können über einen Bevollmächtigten in Bulgarien erledigt werden. Erforderlich ist eine ausführliche Vollmacht, beglaubigt bei einem bulgarischen Konsulat oder bei einem Notar vor Ort mit Apostille und Übersetzung.
Kann ich als Ausländer Land in Bulgarien erben?
Ja. Die bulgarische Verfassung erlaubt Ausländern den Erwerb von Grund und Boden durch gesetzliche Erbfolge, auch Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Es ist ein Dokument, das Ihre Erbenstellung in den anderen EU-Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Verfahren nachweist. Es ist nützlich, wenn zum Nachlass Immobilien oder Konten in mehreren Staaten gehören, etwa in Deutschland, Österreich und Bulgarien.
Fällt in Bulgarien Erbschaftsteuer an?
Ehegatte, Kinder und Eltern zahlen in Bulgarien keine Erbschaftsteuer. Geschwister und andere Erben zahlen eine von der Gemeinde festgesetzte Steuer, wenn ihr Anteil die gesetzliche Freigrenze übersteigt. Im Staat, in dem Sie leben, können eigene Steuerpflichten bestehen – prüfen Sie diese dort.
Muss ich in Deutschland oder Österreich Steuern auf ein Erbe aus Bulgarien zahlen?
In Deutschland kann Erbschaftsteuer auf das weltweite Vermögen anfallen, wenn der Verstorbene oder der Erbe dort ansässig ist; eine in Bulgarien gezahlte Steuer kann in der Regel angerechnet werden. Österreich erhebt derzeit keine Erbschaftsteuer. Für die Schweiz, die nicht zur EU gehört, gelten besondere, kantonal unterschiedliche Regeln – wir prüfen das im Einzelfall, am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
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