Wenn Sie Erbe im Ausland sind, wirkt die Regelung einer Erbschaft in Bulgarien wie eine Aufgabe, die Wochen Urlaub, Warteschlangen bei der Gemeinde und mehrere Hin- und Rückflüge erfordert. In den meisten Fällen ist das nicht so. Mit einer gut abgefassten Vollmacht kann ein Anwalt in Bulgarien die Dokumente beschaffen, die Erklärungen einreichen, mit den Banken und Versorgern verhandeln, die Ausschlagung der Erbschaft erklären und sogar die geerbte Immobilie verkaufen – und Sie unterschreiben nur ein einziges Mal, in der Stadt, in der Sie leben.
Dieser Beitrag richtet sich an Bulgaren im Ausland, die einen Elternteil oder einen anderen Verwandten in Bulgarien beerben. Wir zeigen, wie Sie die Vollmacht vorbereiten, was der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle erledigen kann, welche Fristen laufen und wie ein realistischer Zeitplan aussieht. Wenn Sie sich gerade erst im Verfahren orientieren, beginnen Sie mit unserem allgemeinen Leitfaden zu den ersten Schritten bei einer Erbschaft in Bulgarien.
Müssen Sie nach Bulgarien reisen, um die Erbschaft zu regeln?
Fast nie. Das bulgarische Recht verlangt nicht, dass der Erbe persönlich bei der Gemeinde, der Bank oder dem Gericht erscheint – Handlungen im Erbfall können in der Regel von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden, wenn die Vollmacht die richtige Form hat. Manche Mandanten ziehen es dennoch vor, die endgültige Notarurkunde beim Verkauf einer wertvollen Immobilie selbst zu unterschreiben.
Die Vollmacht wird einmal erstellt, muss aber ausreichend detailliert sein. Fehlt darin eine ausdrückliche Befugnis – zum Beispiel, die Erbschaft auszuschlagen oder Geld von einer Bank entgegenzunehmen –, lehnt die Stelle ab, und es werden eine neue Vollmacht, eine neue Beglaubigung und eine neue Apostille nötig.
Vollmacht aus dem Ausland: vor dem bulgarischen Konsul oder vor einem ausländischen Notar
Variante 1: vor einer bulgarischen konsularischen Vertretung
Die bulgarischen Konsularbeamten im Ausland nehmen notarielle Beglaubigungen von Unterschrift und Inhalt von Dokumenten vor, die für Bulgarien bestimmt sind. Der Vorteil: Das Dokument ist in bulgarischer Sprache und benötigt weder Apostille noch Übersetzung – es kann direkt in Bulgarien verwendet werden. Der Nachteil: Es gibt nur wenige Konsulate, sie arbeiten oft nur mit Termin, und manchmal muss man wochenlang warten.
Variante 2: vor einem örtlichen Notar + Apostille + beglaubigte Übersetzung
Die zweite Variante besteht darin, die Vollmacht vor einem Notar in dem Land zu unterschreiben, in dem Sie leben. Danach:
- Apostille. Unterschrift und Siegel des ausländischen Notars müssen mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 bestätigt werden. Die Apostille wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates angebracht (in der Regel ein Gericht oder ein Ministerium), nicht vom Notar. Ist der Staat nicht Vertragspartei des Übereinkommens, ist eine Legalisation erforderlich. Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Bulgarien und diesem Staat ein Rechtshilfeabkommen besteht, das die Dokumente von der Beglaubigung befreit.
- Übersetzung ins Bulgarische. Wurde die Vollmacht nicht zweisprachig erstellt, muss in Bulgarien eine beglaubigte (legalisierte) Übersetzung angefertigt werden – von einem Übersetzer oder einer Agentur mit Vertrag mit dem Außenministerium.
Bewährt hat sich eine zweisprachige Vollmacht (auf Bulgarisch und in der Landessprache in zwei Spalten), deren bulgarischen Text Ihr Anwalt vorbereitet.
Welche Form muss die Vollmacht haben?
Die Form hängt von der Handlung ab, die der Bevollmächtigte vornehmen soll. Nach Art. 37 des bulgarischen Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge (ЗЗД) muss die Bevollmächtigung für einen Vertrag, für den das Gesetz eine besondere Form vorschreibt, in derselben Form erteilt werden. Für Immobiliengeschäfte, die durch Notarurkunde geschlossen werden, braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung sowohl der Unterschrift als auch des Inhalts. Lassen Sie nur die Unterschrift beglaubigen, wird die Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie nicht akzeptiert.
Am sichersten ist es, wenn die Vollmacht ausdrücklich aufzählt:
- die Beschaffung der Erbenbescheinigung, der Sterbeurkunde und aller Auskünfte staatlicher und kommunaler Stellen;
- die Einreichung der Erbschaftserklärung und die Zahlung von Steuern und Gebühren;
- die Vertretung gegenüber Banken, einschließlich der Entgegennahme von Beträgen und der Auflösung von Konten;
- die Umschreibung der Kundenkonten für Strom, Wasser, Fernwärme, Gas und Telefon;
- die Annahme, die Annahme unter Inventarvorbehalt oder die Ausschlagung der Erbschaft vor dem Rayonsgericht (Amtsgericht);
- den Verkauf einer konkret beschriebenen Immobilie (mit Adresse und Kataster-Identifikationsnummer), mit dem Recht, den Preis auszuhandeln und die Zahlung auf ein Bankkonto entgegenzunehmen;
- das Recht zur Unterbevollmächtigung, falls erforderlich.
Wichtig aus der Praxis: Der teuerste Fehler ist eine Vollmacht „für alles“, die nichts Konkretes beschreibt. Banken, Notare und Gerichte legen Befugnisse eng aus. Wir haben Fälle erlebt, in denen der Notar ein Geschäft abgelehnt hat, weil die Immobilie in der Vollmacht nicht individualisiert war. Dann beginnt das Verfahren beim Konsulat oder mit der Apostille von vorn. Schicken Sie den Entwurf Ihrem Anwalt, bevor Sie zum Notar gehen.
Was der Anwalt an Ihrer Stelle erledigen kann
Mit einer Vollmacht in der richtigen Form kann ein Anwalt in Bulgarien praktisch das gesamte Erbschaftsverfahren übernehmen:
- Dokumente. Auszug aus der Sterbeurkunde und Erbenbescheinigung von der Gemeinde am letzten ständigen Wohnsitz des Verstorbenen.
- Ermittlung des Vermögens. Abfragen im Immobilienregister (die Abfrage nach dem Namen des Verstorbenen ist inzwischen nur noch über einen Anwalt möglich), bei den Banken, beim Innenministerium (МВР) zu Fahrzeugen, im Handelsregister zu Gesellschaftsanteilen und im Zentralen Kreditregister zu Krediten. Ausführlich über diese Abfragen haben wir im Beitrag geschrieben, wie Sie Konten, Immobilien, Autos und Anteile eines Verstorbenen ermitteln.
- Prüfung auf Schulden. Abfragen zu Vollstreckungsverfahren, öffentlichen Verbindlichkeiten und Krediten, bevor Sie entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen.
- Ausschlagung oder Annahme unter Inventarvorbehalt. Einreichung des Antrags beim Rayonsgericht und Erhalt der Eintragungsbescheinigung.
- Steuererklärung. Einreichung der Erklärung nach Art. 32 des bulgarischen Gesetzes über die örtlichen Steuern und Gebühren (ЗМДТ) bei der Gemeinde und Erhalt einer Bescheinigung, dass das Vermögen erklärt wurde.
- Banken. Vorlage der Unterlagen und Entgegennahme Ihres Anteils an den Guthaben auf den Konten des Verstorbenen, Überweisung auf Ihr Konto im Ausland.
- Versorgerkonten. Umschreibung oder Schließung der Kundenkonten für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas. Die Schritte beschreiben wir in unserem Beitrag über die Versorgerkonten eines Verstorbenen.
- Teilung oder Verkauf. Freiwillige Teilung mit den übrigen Erben, Verkauf einer Immobilie oder Vertretung in einem gerichtlichen Teilungsverfahren.
Der gesamte Prozess kann per E-Mail und Videogespräch abgewickelt werden, wobei Sie von jedem Dokument eine eingescannte Kopie erhalten.
Ausschlagung und Annahme unter Inventarvorbehalt aus dem Ausland
Hatte der Verstorbene Schulden, ist die Entscheidung, ob Sie die Erbschaft annehmen, wichtiger als alles andere. Ein falscher Schritt – etwa das Abheben von Geld vom Konto aus der Ferne – bedeutet, dass die Erbschaft bereits stillschweigend angenommen ist (Art. 49 Abs. 2 des bulgarischen Erbgesetzes, ЗН).
Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt schriftlich vor dem Richter am Rayonsgericht am letzten ständigen Wohnsitz des Verstorbenen und wird in ein besonderes Buch eingetragen (Art. 52 ЗН). Aus dem Ausland ist das auf zwei Wegen möglich:
- Über einen Bevollmächtigten. Den Antrag unterschreibt der Anwalt, der ausdrücklich bevollmächtigt ist, in Ihrem Namen die Erbschaft nach der konkreten Person auszuschlagen. Eine allgemeine Vollmacht genügt nicht.
- Mit Ihrer eigenen Unterschrift. Sie unterschreiben den Antrag im Ausland und schicken ihn nach Bulgarien – per Post, per Kurier oder über einen Anwalt, der ihn einreicht.
Das Gesetz verlangt nur die Schriftform. Der Oberste Kassationsgerichtshof (Beschluss Nr. 85 vom 20.04.2022 in der Zivilsache Nr. 779/2022) hat entschieden, dass das Gericht keine notarielle Beglaubigung der Unterschrift verlangen darf. In der Praxis verlangen die meisten Rayonsgerichte, einschließlich des Rayonsgerichts Sofia, sie jedoch weiterhin, wenn der Antrag nicht persönlich eingereicht wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es daher am sichersten, die Unterschrift beglaubigen zu lassen – vor dem Konsul oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille. Reichen Sie über einen Bevollmächtigten ein, muss die Vollmacht ihn ausdrücklich zur Ausschlagung der Erbschaft ermächtigen.
Die Annahme unter Inventarvorbehalt muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von der Eröffnung des Nachlasses erklärt werden, wobei das Gericht die Frist um bis zu drei weitere Monate verlängern kann (Art. 61 Abs. 1 ЗН). Diese drei Monate vergehen schnell, wenn man auf einen Termin beim Konsulat wartet – beginnen Sie bei Verdacht auf Schulden deshalb sofort mit der Vollmacht.
Leben Sie in einem anderen EU-Staat, eröffnet Ihnen die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Art. 13) eine weitere Möglichkeit. Die Erklärung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft kann vor den Gerichten des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts abgegeben werden, wenn das dortige Recht eine solche Erklärung vor Gericht zulässt. In der Praxis muss das bulgarische Gericht jedoch davon erfahren, damit sie in Bulgarien berücksichtigt wird. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, welcher Weg in Ihrem Land schneller ist.
Wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat oder dort gestorben ist
Im Ausland errichtete Sterbeurkunde
Wurde der Tod von einer ausländischen Behörde registriert, muss die Urkunde mit einer beglaubigten Übersetzung beim bulgarischen Konsulat oder direkt bei der Gemeinde am ständigen Wohnsitz in Bulgarien vorgelegt werden. Das Gesetz sieht dafür eine Frist von sechs Monaten nach Errichtung der Urkunde vor (Art. 70 des bulgarischen Gesetzes über die Personenstandsregistrierung). Solange der Tod nicht im bulgarischen Bevölkerungsregister vermerkt ist, stellt die Gemeinde keine Erbenbescheinigung aus – deshalb ist dies die erste Aufgabe. Für Dokumente aus EU-Staaten können die mehrsprachigen Standardformulare nach der Verordnung (EU) 2016/1191 Apostille und Übersetzung ersparen.
Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?
Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 gilt in den EU-Staaten die Verordnung (EU) Nr. 650/2012. Die allgemeine Regel lautet: Die Erbfolge richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21). Zuständig sind die Gerichte desselben Staates (Art. 4). Der Verstorbene kann durch Testament das Recht des Staates gewählt haben, dessen Staatsangehöriger er ist (Art. 22). Deshalb kann sich die Erbschaft eines Bulgaren, der jahrelang in Deutschland oder Spanien gelebt hat, nach deutschem oder spanischem Recht richten – sogar für die Immobilie in Sofia.
Europäisches Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein Dokument, das nachweist, wer die Erben sind und welche Rechte sie haben – in allen EU-Staaten, die an die Verordnung gebunden sind (ohne Dänemark und Irland). Es ersetzt die bulgarische Erbenbescheinigung nicht, ist aber äußerst nützlich, wenn sich der Nachlass in mehreren Staaten befindet.
- In Bulgarien wird der Antrag beim Rayonsgericht am letzten ständigen Wohnsitz des Verstorbenen gestellt. Gibt es keinen solchen – an seiner letzten Adresse im Inland, und ohne Adresse im Inland – beim Rayonsgericht Sofia (Art. 627e der bulgarischen Zivilprozessordnung, ГПК). Dies gilt, wenn das bulgarische Gericht nach der Verordnung zuständig ist.
- Ein im Ausland ausgestelltes ENZ wird in Bulgarien ohne besonderes Verfahren anerkannt. Banken und die Eintragungsagentur (Агенция по вписванията) arbeiten jedoch mit einer beglaubigten Abschrift, die in der Regel 6 Monate gültig ist. Achten Sie auf diese Frist.
Erbschaftserklärung und Steuern, wenn Sie im Ausland leben
Die Frist für die Erklärung nach dem Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren verlängert sich nicht dadurch, dass der Erbe im Ausland lebt. Die Erklärung wird innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung des Nachlasses eingereicht – ab dem Todestag (Art. 32 Abs. 1 ЗМДТ).
- Wo sie eingereicht wird. Bei der Gemeinde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Hat er im Ausland gelebt – bei der Gemeinde, in der sich der größte Teil seines Vermögens in Bulgarien befindet.
- Wer sie einreicht. Es genügt, wenn ein Erbe sie fristgerecht einreicht. Sie wirkt auch für die übrigen (Art. 32 Abs. 5 ЗМДТ). In der Praxis ist das oft der Erbe, der in Bulgarien lebt, oder der Anwalt.
- Entferntere Erben. Für Erben, die nicht Ehegatte, Abkömmling, Elternteil oder Geschwister sind, läuft die 6-Monats-Frist ab Kenntnis von der Eröffnung des Nachlasses (Art. 32 Abs. 2 ЗМДТ).
- Steuer. Ehegatte, Kinder, Enkel und Eltern zahlen keine Erbschaftsteuer (Art. 31 Abs. 2 ЗМДТ). Die Steuer betrifft Geschwister und entferntere Erben, und auch nur für einen Anteil über 250 000 лв. (rund 127 823 Euro).
- Vermögen im Ausland. Nach dem Gesetz wird bei bulgarischen Staatsangehörigen auch geerbtes Vermögen im Ausland besteuert (Art. 29 ЗМДТ). Es ist befreit, wenn dafür im jeweiligen Staat Erbschaftsteuer gezahlt wurde (Art. 38 Abs. 1 Nr. 8 ЗМДТ).
Prüfen Sie auch die Regeln des Staates, in dem Sie leben – manche Staaten besteuern Erbschaften aus dem Ausland.
So verkaufen Sie eine geerbte Immobilie, ohne nach Bulgarien zu kommen
Der Verkauf einer Nachlassimmobilie aus der Ferne ist ohne Weiteres möglich. Er erfordert jedoch etwas mehr Vorbereitung als ein gewöhnliches Geschäft.
- Klären Sie das Eigentum. Der Käufer verlangt die Erbenbescheinigung, das Eigentumsdokument des Verstorbenen, eine Steuerbewertung und den Nachweis, dass die Erbschaft erklärt wurde.
- Stimmen Sie sich mit den Miterben ab. Die gesamte Immobilie kann nur verkauft werden, wenn alle Erben mitwirken – persönlich oder über Bevollmächtigte. Verkaufen Sie nur Ihren ideellen Anteil an einen Dritten, müssen Sie ihn zuerst den übrigen Miteigentümern anbieten (Art. 33 des bulgarischen Eigentumsgesetzes, ЗС).
- Vollmacht für den Verkauf. Mit notarieller Beglaubigung sowohl der Unterschrift als auch des Inhalts (Art. 37 ЗЗД), mit genau beschriebener Immobilie, Mindestpreis und Bankkonto für die Zahlung.
- Vorvertrag und Notar. Der Bevollmächtigte unterschreibt den Vorvertrag und die endgültige Notarurkunde. Der Kaufpreis wird auf Ihr Konto überwiesen, auch ins Ausland.
Ein guter Käufer verlangt eine vollständige Prüfung, bereiten Sie die Unterlagen daher so vor, wie sein Anwalt sie prüft – sehen Sie sich an, was die rechtliche Prüfung vor dem Immobilienkauf umfasst. Je sauberer die Unterlagen, desto schneller ist das Geschäft abgeschlossen.
Beispielhafter Zeitplan und Checkliste für Erben im Ausland
Der folgende Richtzeitplan gilt für einen typischen Fall: ein verstorbener Elternteil in Bulgarien, zwei Erben, von denen einer im Ausland lebt, eine Wohnung und Bankkonten.
| Phase | Was geschieht | Wer handelt | Ungefähre Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Beratung, Entwurf der Vollmacht | Anwalt | 1–3 Tage |
| 2 | Unterschrift vor dem Konsul oder Notar, Apostille | Sie | 1–4 Wochen (je nach Staat) |
| 3 | Versand des Originals per Kurier und Übersetzung | Sie / Anwalt | 3–10 Tage |
| 4 | Erbenbescheinigung, Abfragen zu Vermögen und Schulden | Anwalt | 1–3 Wochen |
| 5 | Entscheidung: Annahme, unter Inventarvorbehalt oder Ausschlagung | Sie, auf Rat des Anwalts | bis 3 Monate ab Kenntnis |
| 6 | Erbschaftserklärung bei der Gemeinde | Anwalt oder Miterbe | bis 6 Monate ab dem Tod |
| 7 | Banken und Versorgerkonten | Anwalt | 2–6 Wochen |
| 8 | Teilung oder Verkauf der Immobilie | Anwalt + Miterben | 1–3 Monate |
Kurze Checkliste, bevor Sie zum Notar gehen:
- gültiges bulgarisches oder ausländisches Ausweisdokument (so, wie es in der Vollmacht angegeben wird);
- Ihre bulgarische persönliche Identifikationsnummer (ЕГН) und die genauen Daten des Verstorbenen;
- genaue Beschreibung der Immobilie, falls Sie verkaufen wollen (Adresse, Identifikationsnummer);
- Entwurf der Vollmacht, von Ihrem Anwalt freigegeben;
- Information, wo in Ihrem Land die Apostille angebracht wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Erbschaft in Bulgarien regeln, ohne anzureisen?
Ja. Fast alle Handlungen im Erbfall – Dokumente, Abfragen, Steuererklärung, Banken, Versorgerkonten, Ausschlagung und Verkauf einer Immobilie – können von einem Bevollmächtigten in Bulgarien vorgenommen werden. Erforderlich ist eine Vollmacht in der richtigen Form, beglaubigt vor einem bulgarischen Konsul oder vor einem örtlichen Notar mit Apostille. Den allgemeinen Ablauf finden Sie im Beitrag über die ersten Schritte bei einer Erbschaft.
Welche Vollmacht ist für den Verkauf einer Nachlassimmobilie erforderlich?
Für den Verkauf einer Immobilie braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung sowohl der Unterschrift als auch des Inhalts (Art. 37 ЗЗД). Eine bloße Unterschriftsbeglaubigung genügt nicht. Die Vollmacht muss die Immobilie und die Befugnisse des Bevollmächtigten genau beschreiben. Wurde sie im Ausland beglaubigt, sind außerdem Apostille und Übersetzung ins Bulgarische nötig.
Braucht eine Vollmacht vom Konsulat eine Apostille?
Nein. Eine von einem bulgarischen Konsularbeamten beglaubigte Vollmacht ist ein bulgarisches Dokument und wird in Bulgarien direkt ohne Apostille und Übersetzung verwendet. Eine Apostille ist nötig, wenn die Vollmacht von einem ausländischen Notar beglaubigt wurde. Eine Ausnahme gilt für Staaten mit einem Rechtshilfeabkommen, das die Dokumente von der Beglaubigung befreit.
Kann ich eine Erbschaft vom Ausland aus ausschlagen?
Ja. Die Ausschlagung kann von einem Bevollmächtigten mit ausdrücklicher Vollmacht zur Ausschlagung der Erbschaft nach der konkreten Person eingereicht werden oder durch Ihren eigenen Antrag, den Sie an das Rayonsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen schicken. Das Gesetz verlangt die Schriftform. Viele Gerichte verlangen jedoch eine notariell beglaubigte Unterschrift, deshalb ist es sicherer, sie beglaubigen zu lassen. Die Ausschlagung ist nur möglich, wenn Sie die Erbschaft nicht bereits stillschweigend angenommen haben.
Verlängert sich die Frist für die Erklärung, wenn ich im Ausland lebe?
Nein. Die Erklärung nach Art. 32 ЗМДТ wird innerhalb von 6 Monaten ab dem Tod eingereicht, unabhängig davon, wo der Erbe lebt. Es genügt, wenn ein Erbe sie fristgerecht einreicht, damit sie auch für die übrigen wirkt. Hat der Verstorbene im Ausland gelebt, wird die Erklärung bei der Gemeinde eingereicht, in der sich der größte Teil seines Vermögens in Bulgarien befindet.
Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis und brauche ich es?
Es ist ein Dokument nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, das nachweist, wer die Erben sind und welche Rechte sie haben – in allen EU-Staaten, die an die Verordnung gebunden sind. Es ist nützlich, wenn sich das Vermögen in mehreren Staaten befindet – zum Beispiel ein Konto in Deutschland und eine Wohnung in Bulgarien. In Bulgarien wird es vom Rayonsgericht am letzten ständigen Wohnsitz des Verstorbenen ausgestellt. Beglaubigte Abschriften sind in der Regel 6 Monate gültig.
Wie finde ich heraus, welches Vermögen der Verstorbene hinterlassen hat, wenn ich im Ausland bin?
Ein Anwalt mit Vollmacht kann Abfragen bei den Banken, im Immobilienregister, beim МВР, im Handelsregister und im Zentralen Kreditregister vornehmen. Die Abfragen erfolgen mit der Erbenbescheinigung. Was genau wo geprüft wird, beschreiben wir im Beitrag über die Ermittlung von Bankkonten, Immobilien und Anteilen eines Verstorbenen.
Wer kümmert sich um die Strom- und Wasserrechnungen der Wohnung?
Wohnt niemand in der Nachlasswohnung, kann der Bevollmächtigte die Kundenkonten auf den Namen eines Erben umschreiben lassen oder ihre vorübergehende Stilllegung beantragen, sofern der Versorger dies zulässt. So vermeiden Sie aufgelaufene Verbindlichkeiten und Gebühren. Ausführlich dazu im Beitrag über die Umschreibung der Versorgerkonten für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas nach einem Todesfall.
Kann ich nur meinen Anteil an der Nachlassimmobilie verkaufen?
Ja, Sie können Ihren ideellen Anteil verkaufen. Verkaufen Sie ihn an jemanden außerhalb des Kreises der Miteigentümer, müssen Sie ihn zuerst den übrigen Miteigentümern anbieten (Art. 33 ЗС). In der Praxis interessieren sich Käufer selten für einen ideellen Anteil, deshalb wird häufiger der Verkauf der gesamten Immobilie oder eine freiwillige Teilung vereinbart. Wie der Käufer die Unterlagen prüfen wird, lesen Sie im Beitrag über die rechtliche Prüfung vor dem Immobilienkauf.
Wie lange dauert die Regelung einer Erbschaft aus dem Ausland?
Wenn sich die Erben einig sind, dauern die wesentlichen Schritte – Vollmacht, Dokumente, Erklärung, Banken – in der Regel zwei bis vier Monate. Ein Verkauf oder eine Teilung erfordert zusätzliche Zeit. Am längsten dauert die Vorbereitung der Vollmacht, beginnen Sie daher damit.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir arbeiten mit Mandanten aus verschiedenen Ländern, die Immobilien und Konten in Bulgarien erben. Wir bereiten die Vollmacht gemeinsam mit Ihnen vor – bei Bedarf zweisprachig – und übernehmen alles in Bulgarien, wobei wir Sie über jeden Schritt informieren. Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die Beratung zu Ihrem Fall, insbesondere wenn sich der Nachlass in mehreren Staaten befindet.
Wenn Sie erst noch entscheiden müssen, ob Sie die Erbschaft annehmen, oder eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, ohne anzureisen, berät Sie unser Team für Familien- und Erbrecht. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Erbschaft in Bulgarien aus der Ferne regeln.


